BSGL-Beitritt als Aktivmitglied
Der BSGL macht sich für die Anliegen der Logopädinnen und Logopäden in der Berufspolitik und Gesellschaft stark. Die Mitglieder werden über laufende Projekte, Gesetzesänderungen etc. informiert und können aktiv mit einbezogen werden. Aktivmitglieder sind an der Hauptversammlung stimmberechtigt. Aktive Mitglieder können zudem in Arbeitsgruppen oder Kommissionen mitarbeiten und am halbjährlichen Netzwerktreffen teilnehmen. Mit ihrem finanziellen Beitrag unterstützen die Mitglieder die Verbandsarbeit. Die Aktivmitgliedschaft kostet jährlich 440.- Franken. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Beitrag an den DLV, den KLV und den BSGL.
Wenn eine Logopädin oder ein Logopäde aufs neue Schuljahr im Kanton St. Gallen zu arbeiten beginnt (Studiumsabschluss, Wiedereinstieg) und sofort unserem Berufsverband beitreten möchte, bezahlt diese Person 100.- Franken bis zum Ende des Kalenderjahres.
Ein starker Verband braucht engagierte Mitglieder! Zögern Sie nicht und melden Sie sich direkt bei Maimo Schimmelpfeng. Sie werden von ihr alle nötigen Informationen erhalten.
Logopädinnen und Logopäden mit einem ausländischen Diplom müssen zuerst von der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) eine Äquivalenzprüfung ihres Diploms durchführen lassen. Nur wenn Ihr Diplom anerkannt ist, können Sie dem BSGL beitreten. Alle nötigen Informationen zur Äquivalenzprüfung durch die EDK können vom Internet herunter geladen werden. Dort ist ein Merkblatt und das Gesuchsformular zu finden.
Wenn Sie dem BSGL als Aktivmitglied beitreten möchten, so senden Sie uns die Beitrittserklärung und eine Kopie Ihres Diploms.
Austritt aus dem BSGL
Jedes Jahr gibt es einige Mitglieder, die vergessen, die Mitgliedschaft im BSGL rechtzeitig zu kündigen, wenn sie eine neue Arbeitsstelle in einem anderen Kanton begonnen haben oder aus anderen Gründen (z.B. infolge Pensionierung) austreten. Für diese ist es jeweils ärgerlich, wenn sie trotzdem den ganzen Mitgliederbeitrag bezahlen müssen, weil wir die Beiträge für den DLV und KLV schon bezahlt haben.
Deshalb wird hier kurz informiert, was zu tun ist, wenn man aus dem BSGL austritt.
Ein kurzes Austrittsgesuch muss schriftlich bis spätestens Ende Oktober an unsere Adressverwalterin im Vorstand, Frau Maimo Schimmelpfeng, geschickt werden. Falls das Gesuch zu spät eingereicht wird, muss der ganze Jahresbeitrag bezahlt werden. Dafür bleibt man während dieses Jahres BSGL-Mitglied und erhält Informationen des BSGL, des DLV und KLV.
Wir danken Ihnen für die Unterstützung während der Zeit Ihrer Mitgliedschaft!