Mitgliedschaft

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied!

Mitglied werden

Wir freuen uns sehr, dass Sie dem BSGL beitreten möchten.

Hier können Sie die Beitrittserklärung direkt online ausfüllen.

Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle über das Kontaktformular gerne zur Verfügung. 

 

Aktivmitgliedschaft

Der BSGL macht sich für die Anliegen der Logopädinnen und Logopäden in der Berufspolitik und Gesellschaft stark. Die Mitglieder werden über laufende Projekte und Themen, Gesetzesänderungen, etc. informiert und können aktiv, z.B. bei Arbeitsgruppen oder Kommissionen, mitarbeiten. Halbjährlich findet ein Netzwerktreffen statt. Mit ihrem finanziellen Beitrag unterstützen die Mitglieder die Verbandsarbeit.

Bedingungen

Aktivmitglied können alle Personen werden, die über ein eidgenössisch anerkanntes Diplom in Logopädie verfügen, im Kanton St. Gallen berufstätig sind und das ordentliche Pensionsalter noch nicht erreicht haben. Logopädinnen und Logopäden mit einem ausländischen Diplom müssen zuerst von der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) eine Äquivalenzprüfung ihres Diploms durchführen lassen. Nur wenn Ihr Diplom anerkannt ist, können Sie dem BSGL beitreten. Alle nötigen Informationen zur Äquivalenzprüfung durch die EDK können auf der EDK-Seite herunter geladen werden.

Kosten

440 CHF: Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Beitrag an den DLV, den KLV und den BSGL.

100 CHF: Wenn eine Logopädin oder ein Logopäde aufs neue Schuljahr im Kanton St. Gallen zu arbeiten beginnt (z.B. Studiumsabschluss, Wiedereinstieg, Kantonswechsel) und sofort unserem Berufsverband beitreten möchte. Die Mitgliedschaft ist dann gültig bis Ende des Kalenderjahres. 

Austritt aus dem BSGL

Ein Austritt aus dem BSGL ist nur auf Ende Kalenderjahr möglich. Das Austrittsgesuch muss bis Ende Oktober bei der Geschäftsstelle (Maimo Schimmelpfeng, Wildeggstrasse 30, 9000 St. Gallen oder info@bsgl.ch) eintreffen. Falls das Gesuch zu spät eingereicht wird, muss der ganze Jahresbeitrag bezahlt werden.

Wir danken Ihnen für die Unterstützung während der Zeit Ihrer Mitgliedschaft!

Passivmitgliedschaft

Eine Passivmitgliedschaft steht jeder Person offen. Passivmitglieder erhalten einmal jährlich im Winter den Jahresbericht. Zudem sind sie herzlich an unsere HV mit anschliessendem Fachreferat eingeladen. Melden Sie sich für eine Passivmitgliedschaft direkt bei der Geschäftsstelle.

Kosten

50 CHF pro Jahr (30 CHF pro Jahr für Studentinnen und Studenten)

Kündigung der Passivmitgliedschaft

Die Kündigung der Passivmitgliedschaft ist nur auf Ende Kalenderjahr möglich und muss bis Ende Oktober bei der Geschäftsstelle (Maimo Schimmelpfeng, Wildeggstrasse 30, 9000 St. Gallen oder info@bsgl.ch) eintreffen. Falls das Gesuch zu spät eingereicht wird, muss der ganze Jahresbeitrag bezahlt werden.

Wir danken Ihnen für die Unterstützung während der Zeit Ihrer Mitgliedschaft!

 

Statuten

Hier finden Sie die Statuten des BSGL.