KLV- und DLV-Delegierte
Unsere Dachverbände DLV und der KLV arbeiten in ihrer Organisationsform mit Delegiertenversammlungen. Deshalb kann der BSGL für beide Verbände Delegierte stellen. Die Delegierten stellen sich freiwillig zur Verfügung und werden an der BSGL-Hauptversammlung gewählt.
Während der KLV jährlich zwei Delegiertenversammlungen durchführt (in der Regel nach den Herbstferien und vor den Frühlingsferien), findet beim DLV eine Delegiertenversammlung im Frühling statt.
Über den DLV ist der BSGL gesamtschweizerisch (durch die K/SBL) und europäisch im ESLA vertreten.