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Wo kann ich sprachauffällige Kinder und Jugendliche anmelden?

Anmeldestellen für Kinder im Frühbereich (0-4 Jahre)

Private Praxen und freischaffende Logopädinnen arbeiten mit Kindern im Frühbereich. Aber auch viele, im Schulbereich angestellte Logopädinnen und Logopäden, führen Abklärungen und Therapien bei kleinen Kindern durch. Die Adressen der Logopädinnen im Schulbereich sind nach Regionen aufgelistet und unter diesem Link abrufbar.

Kontaktangaben zu weiteren im Frühbereich tätigen Institutionen wie beispielsweise diejenige des heilpädagogischen Dienstes finden Sie hier.

 

Anmeldestellen für Kindergarten- und Schulkinder

Da die Schulgemeinden für die Kosten für logopädischer Massnahmen bei schulpflichtigen Kindern weitgehend aufkommen müssen, werden Kinder aus dem Kindergarten- und Schulbereich in der Regel von Logopädinnen und Logopäden behandelt, welche bei der entsprechenden Schulgemeinde angestellt sind. Adressen der schulischen logopädischen Dienste finden sie hier. Sie sind regional zusammengestellt.

Bei verschiedenen Störungsbildern kann die Beschulung eines Kindes durch den Sprachheilkindergarten oder die Sprachheilschule eine wichtige Massnahme sein. Informationen zur Sprachheilschule in St. Gallen finden hier

  

Anmeldestellen für Jugendliche (16-20 Jahre)

Massnahmen bei sprachauffälligen Jugendlichen werden vor allem durch Logopädinnen und Logopäden, welche freischaffend arbeiten oder im Erwachsenenbereich tätig sind, durchgeführt.

 

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